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| 03-03-10 |
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| Intensivmedizin zwischen Behandlungsauftrag und Behandlungsbegrenzung: eine klinisch-ethische Kasuistik |
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Die Eruierung des Patientenwillens gestaltet sich bei nicht einwilligungsfähigen Patienten häufig schwierig, insbesondere dann, wenn keine Patientenverfügung vorliegt oder anderweitige Willensbekundung bekannt ist. Klinische Ethik-Beratung kann ein Unterstützungsangebot für das klinische Personal darstellen und zugleich Bestandteil im Entscheidungsprozess sein.
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Am Beispiel eines Falls aus dem Evangelischen Krankenhaus Bielefeld, der innerhalb des Behandlungsteams zu ethischen Konflikten und Zweifeln führte, diskutieren Eckhard Heesch und Kollegen das Vorgehen der klinisch-ethischen Konferenzen im Vergleich mit der Nijmegener Methode und dem Baseler Leitfaden.
Eine 48-jährige Patientin hatte sich in suizidaler Absicht auf eine Bahnstrecke begeben und war von einem Zug überrollt worden. Die schwer verletzte Patientin hatte in ihrem Abschiedsbrief angegeben, aufgrund zunehmender Sehstörungen beruflich und privat derart eingeschränkt zu sein, dass sie nicht mehr weiterleben wolle. Aus der Patientenverfügung, die dem Abschiedsbrief beigefügt war, ging deutlich hervor, dass die Patientin jede lebenserhaltende Therapie ablehnte.
In ihrem in der Zeitschrift Journal für Anästhesie und Intensivbehandlung 3/4-2009 veröffentlichten Beitrag thematisieren die Autoren neben den rein medizinischen Aspekten und dem therapeutischen Vorgehen die Bedenken und ethischen Konflikte seitens des beteiligten Intensivteams.
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Quellen/Links:
Eckhard Heesch, Friedhelm Bach, Klaus Kobert, Fritz Mertzlufft: Intensivmedizin zwischen Behandlungsauftrag und Behandlungsbegrenzung: eine klinisch-ethische Kasuistik
In:
Journal für Anästhesie und Intensivbehandlung 3/4-2009
Pabst Science Publishers, Lengerich
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